Sonntag, 9. Oktober 2016

§ 175

22 jahre nach der abschaffung des »schwulenparagraphen« sollen die nach 1945 wegen ihrer homosexualität verurteilten männer rehabilitiert und entschädigt werden. Das kommt zwar viel zu spät und es wirft fragen auf, weshalb die urteile, die unter den nazis gegen homosexuelle verhängt worden waren, als »schlimmer« gelten sollten als die des »rechtsstaats« BRD. Aber besser jetzt als nie. Und was schreibt die ard drüber?
Zitat ard:»In der DDR waren homosexuelle Handlungen bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969 - und komplett abgeschafft wurde der "Schwulen-Paragraf" sogar erst 1994.«
Ein satz. Viele fehler. Ich weiß leider nicht, wie viele homosexuelle in der DDR verurteilt wurden. Allerdings gab es seit 1957 eine anweisung, den »schwulenparagraphen« nicht mehr anzuwenden. Im westen hingegen wurden bis 1994 in jedem jahr männer nach diesem paragraphen verurteilt. Anfangs jahr für jahr im vierstelligen, am schluß im kleineren zweistelligen bereich.

Volker Beck von der GRÜNpartei meinte hierzu:
»Die strafrechtliche Verfolgung hat die Existenz Tausender schwuler Männer vernichtet [...] Demokratien und Rechtsstaaten sind nicht fehlerfrei, aber sie unterscheiden sich von Unrechtsstaaten dadurch, dass sie ihre Fehler erkennen, eingestehen und korrigieren.«
Hoffentlich sieht er das genau so, wenn es um die politischen gefangenen in der BRD geht, deren leben genau so zerstört wurden.

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